BIF Berliner Institut für Familientherapie · Systemische Therapie · Supervision · Beratung und Fortbildung e.V.

Das Jugendamt als Kostenträger

Aufsuchende  Familientherapie und Familientherapie am festen Ort – nach §27 SGB VIII (KJSG)

Das Berliner Institut für Familientherapie e.V. ist ein durch die Berliner Jugendämter anerkannter Träger zur Ausführung dieser Hilfe nach dem SGB VIII. Auf Antrag der Eltern können die Kosten der Familientherapie vom Jugendamt übernommen werden, wenn es fachlich angezeigt erscheint.

Eine Familientherapie ist angezeigt

• bei akuten Krisen durch Trennung/Scheidung, Krankheit oder Tod.
• bei wiederkehrenden oder eskalierenden familiären Konflikten, innerfamiliärer Gewalt.
• bei (selbst)-gefährdenden, grenzüberschreitenden oder depressiven Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen, gegenüber denen die Eltern sich hilflos fühlen.
• bei herausfordernden familiären Entwicklungsaufgaben
• Zusammenfinden von Patchwork-Familien, Ablösungsprozessen von Jugendlichen.
• bei Belastungen der Familie aufgrund (psychischer) Erkrankungen eines oder mehrerer Familienmitglieder.

Setting

Aufsuchende Familientherapie: Die Therapie findet aufsuchend, zuhause bei der Familie statt, wenn dies angezeigt ist.
Familientherapie am festen Ort: Die Therapie findet in den Räumen des BIF statt, wenn dies möglich ist und z.B. ein „neutraler“ Ort als hilfreich angesehen wird.

Umfang / Rahmen

• Zeitraum 12 Monate
• Bis zu 26 Therapiesitzungen mit jeweils zwei Familientherapeut*innen
• Einbezug wichtiger Netzwerkpartner
• Teilnahme an der Hilfeplanung, Therapiebericht

Kontakt

Sekretariat Berliner Institut für Familientherapie e.V.
Tel: 030/2164028
Email: sekretariat@bif-systemisch.de

Im Verbund mit den Trägern Praxisgemeinschaft A.m.S.e.l. und InRelation bietet das FiT-Team (BIF e.V.) das „Mobile familientherapeutische Clearing“ an. Das Angebot richtet sich an die RSD-Mitarbeitenden des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf.

Kontakt zum Trägerverbund für ein zeitnah einzusetzendes familien-therapeutisches Clearing über:
Mobilfunknummer: 0177 – 44 757 55
Email: clearingverbund-cw@posteo.de

Angebot:
Das Mobile familientherapeutische Clearing ist eine prozessorientierte Krisenintervention gem. SGB VIII, §27.3 für die gesamte Familie.
Im Prozess erarbeiten wir gemeinsam mit der Familie Ziele und Perspektiven, um einen Weg aus der Krise zu finden. Alle am Prozess Beteiligten haben dabei Einfluss auf die Entwicklung neuer Lösungsmöglichkeiten.
Dabei greifen wir bereits vorhandene Ideen der Familie auf und erkunden bislang ungenutzte Ressourcen in Familie und Umfeld.
Wir erarbeiten mit der Familie eine konkrete Empfehlung zum weiteren hilfreichen Vorgehen. Diese geht am Ende des Prozesses als Bericht an das Jugendamt.

Ein familientherapeutisches Clearing ist sinnvoll,

  • wenn durch krisenhafte Situationen der weitere Zusammenhalt einer Familie in Frage steht und der Lebensmittelpunkt des Kindes geklärt werden soll.
  • wenn das Konfliktpotenzial in einer Familie hoch ist und Unklarheit über weitere Hilfemöglichkeiten besteht.
  • wenn Kinderschutz zentrales Thema ist und geklärt werden soll, wie es weitergehen kann.
  • wenn der Hilfebedarf einzelner Familienmitglieder geklärt werden soll.
  • wenn bei längerfristiger Fremdunterbringung eines Kindes / Jugendlichen eine Rückführungsoption in die Familie geklärt werden soll.

Umfang/Rahmen:

  • Zeitraum: 8-12 Wochen
  • 8 Therapiesitzungen im Co-Team
  • flexibles therapeutisches Setting: aufsuchend oder in unseren Räumen
  • Einbezug relevanter Netzwerkpartner
  • schriftliche Empfehlung in Zusammenarbeit mit der Familie

Angebot
Das BIF ist ein anerkannter Träger durch die Berliner Jugendämter und bietet mit dem familientherapeutischen Clearing eine zeitnahe prozessorientierte Krisenintervention gem. SGB VIII, §27.3 für die gesamte Familie.

Nachdem der Regionale Sozialpädagogische Dienst (RSD) die Hilfe bewilligt hat werden gemeinsam mit der Familie im Prozess Ziele und Perspektiven erarbeitet, um einen Weg aus der Krise zu finden. Abschließend erfolgt eine konkrete Empfehlung für die weitere Perspektive.

Ein familientherapeutisches Clearing ist fachlich angezeigt,

  • wenn durch krisenhafte Situationen der weitere Zusammenhalt einer Familie in Frage steht und der Lebensmittelpunkt des Kindes geklärt werden soll,
  • wenn Kinderschutz zentrales Thema ist und geklärt werden soll, wie es weitergehen kann,
  • wenn der Hilfebedarf einzelner Familienmitglieder geklärt werden soll,
  • wenn bei längerfristiger Fremdunterbringung eines Kindes / Jugendlichen eine Rückführungsoption in die Familie geklärt werden soll.

Umfang/Rahmen

  • Zeitraum 8-12 Wochen
  • 8 Therapiesitzungen im Co-Team
  • flexibles Setting: aufsuchend oder in den Räumen des BIF e.V.
  • Einbezug relevanter Netzwerkpartner
  • schriftliche Empfehlung in Zusammenarbeit mit der Familie an das Jugendamt

Ziel: schnelle Hilfe für Familien in akuten Konfliktlagen im Großraum Pankow, Vermeidung von situationsbedingten Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen

Durchführung: nach Kontaktaufnahme mit den 2 Familientherapeut*innen des AAK-Teams über telefonische Rufbereitschaft wird zeitnah in 3-5 Terminen die Konfliktdynamik eingeschätzt und deeskaliert. Lösungsansätze werden gemeinsam entwickelt und eine Empfehlung für weitergehende Hilfen formuliert.

Auftraggeber: Die Beauftragung erfolgt direkt durch den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes. Die Kosten werden in einem vereinfachten Verfahren übernommen.

AFT-Team

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Monika Etringer

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Kerstin Nethen

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Patricia Butterstein

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Christine Rieth

5

Verena Avena

6

Michel Ackermann

7

Andreas Striebich

8

Ralf Hepprich

9

Wolfgang Pauly

10

Ulrike Bindert

  • Familientherapeutisches Clearing

  • Aufsuchende Familientherapie

  • Therapie am festen Ort

  • Ambulante aufsuchende Krisenintervention (AAK)

FIT-Team

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Stephanie Ott

2

Uta Majewsky

3

Judith Bernbeck

4

Florian Genske

5

Patrick Franke

6

Christine Nopper

7

Tanja Steinki

  • Familientherapeutisches Clearing

  • Aufsuchende Familientherapie

  • Therapie am festen Ort

Interne Beschwerdestelle des BIF e.V.:

Wir geben uns Mühe, Sie mit Ihren Anliegen im Rahmen unserer therapeutischen Arbeit bestmöglich zu unterstützen.

Sollten Sie oder Ihr Kind sich durch eine/n Therapeut*in oder Mitarbeiter*in unseres Instituts unangemessen oder nicht respektvoll behandelt fühlen, können Sie sich wenden an:

  • Nutzer*innen, deren Familientherapie oder familientherapeutisches Clearing über das Jugendamt finanziert ist, können ihre Beschwerden auch richten an: https://www.bbo-jugendhilfe.de/

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